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Ratgeber

Pflegegrad erhöhen beim Kind: Höherstufung beantragen

Aktualisiert am 28. Oktober 2026 · Lesezeit 5 Min

Dein Kind hat Pflegegrad 2, aber der Alltag sieht inzwischen nach mehr aus. Die Medikation wurde umgestellt, die Schule eskaliert, nachts ist wieder jemand wach. Dann ist ein Antrag auf Höherstufung der richtige Weg. Er läuft wie der Erstantrag, mit einer neuen Begutachtung, und er hat ein Risiko, das du kennen solltest.

Wann eine Höherstufung sinnvoll ist

Der Pflegegrad hängt an Punkten. Die Schwellen liegen bei 12,5, 27, 47,5, 70 und 90 Punkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Schau in das letzte Gutachten: Dort stehen die Punkte je Modul und die Gesamtpunkte. Liegt dein Kind bei 25 Punkten, fehlen nur zwei bis Pflegegrad 2. Liegt es bei 30, sind es 17,5 bis Pflegegrad 3, und das ist ein weiter Weg.

Was sich seit der letzten Begutachtung geändert hat, muss dauerhaft sein. Pflegebedürftigkeit setzt voraus, dass der Hilfebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht (§ 33 SGB XI). Eine schlechte Woche nach dem Schulwechsel reicht nicht. Ein halbes Jahr, in dem jede Hausaufgabe nur mit Begleitung klappt und das Kind abends nicht allein zur Ruhe kommt, schon.

Typische Auslöser bei ADHS:

  • eine zusätzliche Diagnose, etwa Autismus, Tic-Störung oder Angststörung
  • Pubertät mit neuen Impulsdurchbrüchen oder Rückzug
  • ein Medikament, das abgesetzt oder umgestellt wurde
  • Schulverweigerung oder Wechsel auf eine Förderschule
  • der 11. Geburtstag, ab dem der Erwachsenenmaßstab gilt

Der letzte Punkt überrascht viele. Ab dem 11. Geburtstag wird ein Kind nach dem Maßstab für Erwachsene begutachtet, der Vergleich mit Gleichaltrigen entfällt (Begutachtungs-Richtlinien 2026, Kapitel 6). Was vorher als altersgemäß galt, zählt dann voll. Für manche Kinder mit ADHS bringt das mehr Punkte, für andere weniger. Der Pflegegrad-Rechner zeigt dir mit den heutigen Antworten, in welcher Spanne dein Kind landen würde.

Höherstufung oder Widerspruch

Beides führt zu einer neuen Begutachtung, aber mit unterschiedlicher Wirkung.

Der Widerspruch greift, wenn der Bescheid falsch war. Er muss innerhalb eines Monats nach Zugang bei der Kasse sein (§ 84 SGG). Gewinnst du, gilt der höhere Pflegegrad rückwirkend ab dem ersten Antrag.

Die Höherstufung greift, wenn sich etwas verändert hat. Sie ist an keine Frist gebunden. Der höhere Pflegegrad gilt ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Kasse eingeht (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Rückwirkend gibt es nichts.

Ist der Bescheid jünger als ein Monat, lohnt oft beides. Widerspruch gegen den Bescheid, dazu der Hinweis, dass sich der Bedarf seit der Begutachtung erhöht hat.

So stellst du den Antrag

Ein Formular braucht es nicht. Ein Satz an die Pflegekasse reicht: Ich beantrage für mein Kind die Überprüfung des Pflegegrads, weil sich der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung erhöht hat. Schick ihn per Post oder über das Portal der Kasse und notier dir das Datum. Dieser Tag bestimmt, ab wann der höhere Pflegegrad gelten würde.

Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst. Für ihn ist das eine erneute Beauftragung, und die Kasse gibt ihm das alte Gutachten und die Ergebnisse der Beratungseinsätze mit (Begutachtungs-Richtlinien 2026, Kapitel 3.1). Die Gutachterin kennt also die alten Zahlen und schaut gezielt auf das, was sich geändert haben soll.

Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c SGB XI). Das Gutachten bekommst du mit dem Bescheid.

Hausbesuch oder Telefon

Bei Kindern unter 14 bleibt es beim Hausbesuch. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr darf der MD für Höherstufungen ein strukturiertes Telefon- oder Videointerview anbieten (Begutachtungs-Richtlinien 2026, Kapitel 7.1.2). Dein Wunsch nach einem Hausbesuch geht vor, der MD muss dich bei der Terminabsprache darauf hinweisen (§ 142a Abs. 4 SGB XI).

Für ein Kind mit ADHS ist der Hausbesuch fast immer besser. Am Telefon sieht niemand, dass die Zimmertür ausgehängt ist oder der Medikamentenplan an der Kühlschranktür klebt.

Das Risiko: Rückstufung

Die Begutachtung ist komplett neu. Die Gutachterin ist nicht an das alte Ergebnis gebunden. Stellt sie weniger Bedarf fest, kann die Kasse den Pflegegrad für die Zukunft aufheben oder senken, weil sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben (§ 48 SGB X).

Das passiert bei Kindern mit ADHS öfter, als man denkt. Zwischen 8 und 10 entwickeln sich viele Fähigkeiten, die vorher Punkte brachten. Wer bei 28 Punkten in Pflegegrad 2 sitzt und eine Höherstufung anstößt, kann bei 24 Punkten rauskommen.

Deshalb gilt: Beantrage die Höherstufung nur, wenn du den Mehrbedarf zeigen kannst. Ein Pflegetagebuch über vier bis sechs Wochen, der aktuelle Arztbrief, die Stellungnahme der Schule. Geh vorher das alte Gutachten Modul für Modul durch und markier, wo sich etwas verschlechtert hat.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Beim ersten Gutachten nahm dein Kind morgens eine Tablette, die du hingelegt hast. Heute nimmt es drei Medikamente zu drei Zeiten, und du musst jedes Mal dabeistehen, weil es sonst vergisst oder verweigert. Das ist Modul 5, Medikation, und es bringt mehr Punkte als vorher. Solche Veränderungen gehören in den Antrag, mit Datum und Medikamentenplan.

Befristung und Wiederholungsbegutachtung

Bei Kindern ist eine Wiederholungsbegutachtung wegen der zu erwartenden Entwicklung in der Regel angemessen, und die Gutachterin schlägt einen Zeitpunkt vor (Begutachtungs-Richtlinien 2026, Kapitel 6.10). Manche Bescheide sind deshalb befristet (§ 33 Abs. 1 SGB XI).

Eine Wiederholungsbegutachtung nur wegen Zeitablaufs ist unzulässig. Sie braucht konkrete Hinweise, dass sich etwas verbessert haben könnte (Begutachtungs-Richtlinien 2026, Kapitel 5.14). Wird dein Kind ohne solchen Anlass erneut einbestellt, frag die Kasse schriftlich nach dem Grund.

Steht ein befristeter Bescheid vor dem Ablauf, stell rechtzeitig einen neuen Antrag, etwa zwei Monate vorher. Sonst entsteht eine Lücke ohne Leistungen.

Dein nächster Schritt

Hol das letzte Gutachten raus und schreib neben jedes Modul, was heute anders ist als damals. Fängt die Liste an, lang zu werden, beginn mit dem Tagebuch. Nach vier Wochen weißt du, ob der Antrag auf Höherstufung Substanz hat.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich nach dem letzten Bescheid warten, bis ich eine Höherstufung beantrage?

Gar nicht. Das Gesetz kennt keine Sperrfrist. Sinnvoll ist der Antrag, sobald sich der Hilfebedarf dauerhaft erhöht hat, also voraussichtlich für mehr als sechs Monate.

Kann mein Kind bei der Höherstufung auch zurückgestuft werden?

Ja. Der Medizinische Dienst begutachtet komplett neu. Stellt er weniger Bedarf fest, darf die Kasse den Pflegegrad für die Zukunft senken. Deshalb lohnt der Antrag nur mit einem Tagebuch, das den Mehrbedarf belegt.

Höherstufung oder Widerspruch, was ist besser?

Ist der Bescheid jünger als ein Monat und war die Einstufung von Anfang an zu niedrig, Widerspruch. Er wirkt zurück auf den ersten Antrag. Hat sich der Bedarf erst später erhöht, Höherstufungsantrag. Er gilt ab dem Monat, in dem er bei der Kasse eingeht.

Kommt der Medizinische Dienst für die Höherstufung wieder nach Hause?

Bei Kindern unter 14 ja. Ab 14 darf der MD ein Telefon- oder Videointerview vorschlagen. Du kannst trotzdem auf den Hausbesuch bestehen, das Wahlrecht steht im Gesetz.

Wie viele Punkte hätte dein Kind?

Der Rechner stellt dieselben Fragen wie der Medizinische Dienst und zeigt dir den geschätzten Pflegegrad als Spanne. Kostenlos, anonym, etwa drei Minuten.

Pflegegrad berechnen

Vorlagen für den Antrag

Pflegetagebuch, Musterschreiben für Antrag und Widerspruch, Spickzettel für den Hausbesuch. Aus einem Antrag, der durch ist.

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Quellen

  1. § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 33 SGB XI, Leistungsvoraussetzungen, Leistungsbeginn und Befristung
  3. § 18c SGB XI, Entscheidung über den Antrag, Fristen
  4. § 142a SGB XI, Begutachtung per Telefon oder Video, Wahlrecht
  5. § 48 SGB X, Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei Änderung der Verhältnisse
  6. § 84 SGG, Widerspruchsfrist
  7. Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege 2026 (PDF), Kapitel 3.1, 5.14, 6.10 und 7.1.2