MD-Begutachtung beim Kind: So läuft der Hausbesuch
Aktualisiert am 27. Oktober 2026 · Lesezeit 6 Min
Nach dem Antrag auf einen Pflegegrad kommt der Medizinische Dienst (MD) zu euch nach Hause und prüft, wie viel mehr Hilfe dein Kind braucht als ein gleichaltriges Kind ohne Einschränkung. Früher hieß er MDK, viele suchen deshalb noch nach „MDK Begutachtung Kind“. Von diesem Besuch hängt der Pflegegrad ab. Mit etwas Vorbereitung sieht die Gutachterin euren echten Alltag statt eines zufällig guten Nachmittags.
Was vor dem Termin passiert
Sobald dein Antrag bei der Pflegekasse eingeht, muss sie innerhalb von drei Arbeitstagen den Medizinischen Dienst beauftragen (§ 18 SGB XI). Danach bekommst du eine Ankündigung. Darin stehen das Datum mit einem Zeitfenster von höchstens zwei Stunden, die voraussichtliche Dauer, der Name und die berufliche Qualifikation der Gutachterin oder des Gutachters (Begutachtungs-Richtlinien, Kapitel 3.2.2.1). Im gleichen Schreiben wirst du gebeten, Pflegetagebuch, ärztliche Unterlagen und Medikamente bereitzulegen.
Passt der Termin nicht, ruf an und verschieb ihn. Lieber eine Woche später als ein Termin, bei dem du nur halb da bist.
Wer zu euch kommt
Kinder werden in der Regel von besonders geschulten Gutachterinnen und Gutachtern begutachtet (§ 18a SGB XI). Sie sind Pflegefachkraft, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Kinderärztin. Die Person hat also Erfahrung mit Kindern. Sie kennt aber deinen Alltag nicht, den musst du ihr zeigen.
Wo die Begutachtung stattfindet
Dein Kind wird in seinem Wohnbereich untersucht, also bei euch zu Hause (§ 18a Abs. 2 SGB XI). Ein Gutachten nur nach Aktenlage gibt es ausnahmsweise, etwa wenn das Ergebnis schon eindeutig feststeht. Ein Telefon- oder Videointerview ist für euch ausgeschlossen. Die Richtlinien verbieten es bei Erstbegutachtungen und bei Kindern unter 14 Jahren (Begutachtungs-Richtlinien, Kapitel 7.1.2). Auch nach einem Widerspruch kommt wieder jemand persönlich.
Was die Gutachterin prüft
Sie geht sechs Module durch: Mobilität, Verstehen und Sprechen, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Therapie und Medikamenten, Alltag und soziale Kontakte (§ 15 SGB XI). Bei ADHS liegen die Punkte meist in Modul 3, 4 und 6. Bei Kindern zählt immer der Vergleich mit altersentsprechend entwickelten Kindern (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Dass ein Fünfjähriger Hilfe beim Anziehen braucht, ist normal. Dass ein Neunjähriger es nur mit zehn Aufforderungen schafft, ist es nicht.
Für diesen Vergleich haben die Richtlinien Tabellen pro Modul. Darin steht, ab welchem Alter Kinder eine Sache üblicherweise selbständig können. Erfasst wird zuerst die tatsächliche Hilfe, die dein Kind braucht. Der Anteil, den jedes Kind in dem Alter braucht, wird dann abgezogen.
Bewertet wird in vier Stufen: selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig, unselbständig. Für ADHS-Familien zählt vor allem das: Auch Aufforderung, Beaufsichtigung und Anleitung sind Hilfe (Begutachtungs-Richtlinien, Kapitel 5.8.3). Wenn du beim Zähneputzen danebenstehen musst, damit es überhaupt passiert, ist dein Kind dabei nicht selbständig. Wenn du jeden Schritt vormachen oder lenken musst, ist das „umfassende Anleitung“ und rutscht eine Stufe tiefer.
Zwei Details aus dem Kinderkapitel passen genau auf ADHS. In Modul 3 zählt ein Verhalten auch dann (Begutachtungs-Richtlinien, Kapitel 6.5.3), wenn dein Kind es auf Aufforderung abstellt, aber danach immer wieder damit anfängt. Und beim Schlafen (Kapitel 6.5.6) gilt ein Kind als unselbständig, wenn es regelmäßig mindestens dreimal pro Nacht Hilfe braucht.
Seit dem 1. Oktober 2026 gelten neue Begutachtungs-Richtlinien (Medizinischer Dienst Bund). Das Kinderkapitel wurde nach Urteilen des Bundessozialgerichts vom 12. Dezember 2024 in Modul 3 und 5 präzisiert. Außerdem gibt es jetzt eine tabellarische Übersicht zur Kinderbegutachtung und eine genauere Definition von „überwiegend selbständig“ in Modul 6.
Was sonst noch gefragt wird
Die Gutachterin fragt nach der Pflegeperson, also wer wie viel übernimmt. Sie schaut, ob Hilfsmittel, Therapien oder eine Reha sinnvoll wären. Diese Empfehlungen stehen im Gutachten, Prävention und Reha in einer eigenen Empfehlung (§ 18b SGB XI). Empfohlene Hilfsmittel gelten mit deiner Zustimmung direkt als Antrag. Du musst sie also nicht extra beantragen.
Was du vorbereitest
- Das Pflegetagebuch der letzten zwei Wochen. Wie du es führst, steht im Artikel zum Pflegetagebuch bei ADHS.
- Den aktuellen Medikamentenplan und die Packungen.
- Arztberichte, Berichte aus SPZ, Klinik und Therapie.
- Berichte von Schule oder Kita, Förderpläne, Mitteilungen über Vorfälle.
- Eine Seite mit dem täglichen Mehrbedarf in Stichpunkten: morgens, Schule, Hausaufgaben, Abend, Nacht.
Diese eine Seite hilft dir selbst am meisten. Im Gespräch vergisst man die Hälfte. Mit dem Zettel in der Hand gehst du alles der Reihe nach durch. Im Playbook gibt es dafür einen Spickzettel mit den Fragen des Gutachters.
Wenn ihr zu zweit erzieht, sollten beide da sein, mindestens aber die Hauptpflegeperson. Die Richtlinien sehen vor, dass die Pflegeperson (Kapitel 3.2.2.1) bei der Begutachtung zugegen ist. Mit deiner Einwilligung soll die Gutachterin auch Angehörige befragen (§ 18a Abs. 9 SGB XI). Das ist dein Recht, also erzähl.
Willst du vorher sehen, in welchen Modulen eure Punkte liegen könnten? Der Pflegegrad-Rechner gibt dir eine Orientierung. Dann weißt du, bei welchen Themen du besonders genau sein musst.
Typische Fehler mit ADHS-Kindern
Das Kind hat einen guten Tag
Fremder Besuch, eine neue Person, alles ist spannend. Viele ADHS-Kinder sind dann eine Stunde lang ruhig und freundlich. Sag das offen: „So wie jetzt ist er selten. Normalerweise sieht der Nachmittag so aus.“ Das Pflegetagebuch belegt es.
Du sagst „das klappt schon“
Es klappt ja auch, irgendwann. Aber nur mit fünfmal Erinnern, mit Dabeistehen, mit Streit. Sag genau das. Statt „Er zieht sich alleine an“ lieber „Er zieht sich an, wenn ich daneben bleibe und ihm jedes Teil hinlege. Sonst sitzt er nach zwanzig Minuten noch im Schlafanzug.“
Die Wohnung ist aufgeräumt
Das ist völlig in Ordnung und beweist nichts. Räum nicht extra auf, aber versteck auch nichts. Wenn das Kinderzimmer nur ordentlich ist, weil du es jeden Abend mit ihm zusammen machst, sag das.
Dinge werden vor dem Kind nicht ausgesprochen
Niemand will vor seinem Kind erzählen, wie oft es ausrastet oder dass es auf dem Schulweg ohne Blick auf die Straße losrennt. Das musst du auch nicht. Lass dein Kind nach dem ersten Kennenlernen in sein Zimmer gehen oder mit dem anderen Elternteil kurz raus. Dann redest du offen.
Nach dem Besuch
Die Pflegekasse muss dir ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen (§ 18c SGB XI). Das Gutachten kommt mit dem Bescheid, außer du widersprichst der Übersendung (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Lies darin die Punkte pro Modul. Vergleiche sie mit deinem Tagebuch. Fehlt etwas, das bei euch jeden Tag passiert?
Bist du mit dem Ergebnis nicht einverstanden, hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch (§ 84 SGG). Wie das geht, steht im Artikel zum Widerspruch gegen den Pflegegrad. Bei schwierigen Fällen helfen VdK, SoVD oder eine Sozialrechtsanwältin.
Wenn der Termin schon feststeht: Fang heute mit dem Tagebuch an und schreib bis zum Wochenende die eine Seite mit eurem Alltag.
Häufige Fragen
Kann die Begutachtung meines Kindes auch am Telefon stattfinden?
Bei einer ersten Begutachtung nicht. Die Richtlinien schließen ein Telefon- oder Videointerview bei Erstbegutachtungen, bei Widersprüchen und bei Kindern unter 14 Jahren aus. Für dein Kind kommt also jemand zu euch nach Hause.
Muss mein Kind beim Hausbesuch dabei sein?
Ja, die Begutachtung ist eine Untersuchung deines Kindes in seinem Wohnbereich. Es muss aber nicht die ganze Zeit im Raum bleiben. Wenn es heikle Themen gibt, kann es zwischendurch in sein Zimmer gehen, während du weiter erzählst.
Wie lange dauert der Hausbesuch?
Das ist unterschiedlich. Der Medizinische Dienst muss dir die voraussichtliche Dauer vorher mitteilen, zusammen mit einem Zeitfenster von höchstens zwei Stunden. Plane so, dass niemand auf die Uhr schauen muss.
Bekomme ich das Gutachten zu sehen?
Ja. Das Gutachten wird zusammen mit dem Bescheid verschickt, außer du widersprichst der Übersendung. Du kannst es auch später noch anfordern. Lies darin die Punkte pro Modul, bevor du über einen Widerspruch entscheidest.
Wie viele Punkte hätte dein Kind?
Der Rechner stellt dieselben Fragen wie der Medizinische Dienst und zeigt dir den geschätzten Pflegegrad als Spanne. Kostenlos, anonym, etwa drei Minuten.
Pflegegrad berechnenVorlagen für den Antrag
Pflegetagebuch, Musterschreiben für Antrag und Widerspruch, Spickzettel für den Hausbesuch. Aus einem Antrag, der durch ist.
Playbook ansehenQuellen
- § 18 SGB XI, Beauftragung der Begutachtung
- § 18a SGB XI, Begutachtungsverfahren
- § 18b SGB XI, Inhalt und Übermittlung des Gutachtens
- § 18c SGB XI, Entscheidung über den Antrag, Fristen
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege, gültig seit 1. Oktober 2026 (PDF)
- Medizinischer Dienst Bund: Übersicht der Begutachtungs-Richtlinien
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist
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