Pflegegrad für dein Kind beantragen: Schritt für Schritt
Aktualisiert am 27. Oktober 2026 · Lesezeit 6 Min
Den Pflegegrad für dein Kind beantragst du bei der Pflegekasse, und dafür reicht ein Anruf oder ein kurzer Brief. Danach schickt die Kasse ein Formular, beauftragt den Medizinischen Dienst und muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Wer jetzt anruft, sichert sich das Antragsdatum, und ab dem wird gezahlt.
1. Den Antrag formlos stellen
Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse, bei der dein Kind versichert ist. Meist ist das die Kasse eines Elternteils, über die dein Kind familienversichert ist. Du rufst dort an, schreibst eine E-Mail oder einen Brief. Ein Satz genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für mein Kind.“ Dazu Name, Geburtsdatum und Versichertennummer.
Das Datum, an dem dein Antrag eingeht, ist wichtig. Leistungen gibt es ab Antragstellung. Bestand der Bedarf schon vorher, zahlt die Kasse ab dem Ersten des Monats, in dem dein Antrag eingeht (§ 33 SGB XI). Rückwirkend für die Zeit davor zahlt niemand. Ruf also nicht erst an, wenn alle Unterlagen beisammen sind. Wenn du telefonisch beantragst, schick am selben Tag eine kurze E-Mail hinterher, damit das Datum schwarz auf weiß steht.
Die Vorversicherungszeit macht bei Kindern selten Probleme. Sie gilt als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt (§ 33 Abs. 2 SGB XI).
2. Das Formular der Pflegekasse ausfüllen
Nach dem Anruf kommt ein Antragsformular. Gefragt wird nach den Daten deines Kindes, nach der Art der Leistung und nach der Pflegeperson. Bei ADHS-Familien ist das fast immer Pflegegeld, weil ihr die Hilfe selbst leistet. Als Pflegeperson trägst du dich ein, oder beide Eltern.
Eine Diagnose musst du für den Antrag nicht vorlegen. Du kannst ihn auch stellen, während die Abklärung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie noch läuft. Bewertet wird später, wie viel Hilfe dein Kind im Alltag braucht.
3. Die Pflegeberatung annehmen
Nach einem ersten Antrag muss die Pflegekasse dir sofort eine Beratung anbieten. Entweder nennt sie einen Termin mit fester Ansprechperson, der spätestens zwei Wochen nach Antragseingang stattfindet, oder sie gibt dir einen Beratungsgutschein für eine andere Stelle. Auf Wunsch kommt die Beratung zu euch nach Hause, auch nach Ablauf der zwei Wochen (§ 7b SGB XI).
Nimm das an. Die Beraterin kennt das Verfahren und kann dir sagen, was eure Kasse an Unterlagen erwartet.
4. Unterlagen sammeln
Das wichtigste Papier ist eine ärztliche Stellungnahme. Sie kommt von der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder vom Kinderarzt und beschreibt den Mehrbedarf. Die Diagnose allein reicht nicht. „ADHS, kombinierter Typ“ hilft dem Gutachter wenig. „Braucht beim Anziehen und Waschen ständige Anleitung, Medikamente nur unter Aufsicht, nachts mehrfach wach“ hilft viel.
Dazu kommen Berichte, die den Alltag von außen zeigen:
- Schulbericht oder Einschätzung der Klassenleitung, etwa zu Schulbegleitung, Hausaufgaben oder Konflikten
- Bericht von Kita oder Hort
- Berichte aus Ergotherapie, Logopädie oder Psychotherapie
- der aktuelle Medikamentenplan
- Arztbriefe aus Klinik oder Tagesklinik, falls vorhanden
Kopien genügen. Leg alles in einen Ordner, den du beim Hausbesuch griffbereit hast.
5. Das Pflegetagebuch starten
Am Tag nach dem Antrag fängst du ein Pflegetagebuch an. Du schreibst auf, was du mehr tust als bei einem gleichaltrigen Kind ohne ADHS. Zehn Aufforderungen, bis die Hose an ist. Zähneputzen nur, wenn du daneben stehst. Hausaufgaben nur mit dir am Tisch. Der Wutanfall wegen der falschen Socke, der zwanzig Minuten dauert.
Zwei Wochen reichen meistens, um ein ehrliches Bild zu bekommen. Wie das konkret aussieht, steht im Artikel zum Pflegetagebuch bei ADHS.
6. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Pflegekasse muss den Medizinischen Dienst innerhalb von drei Arbeitstagen nach Antragseingang beauftragen (§ 18 SGB XI). Der meldet sich mit einem Termin. Begutachtet wird in der Regel bei euch zu Hause, und bei Kindern machen das besonders geschulte Gutachterinnen, zum Beispiel mit kinderärztlicher oder kinderpflegerischer Ausbildung (§ 18a SGB XI).
Der Gutachter vergleicht dein Kind mit gesunden Kindern im gleichen Alter. Viele Kinder mit ADHS reißen sich beim Besuch eine Stunde lang zusammen. Darum zählen deine Beispiele und das Tagebuch so viel. Wie der Termin abläuft und wie du dich vorbereitest, erklärt der Artikel zum Hausbesuch des Medizinischen Dienstes.
7. Der Bescheid
Die Pflegekasse muss dir ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitteilen (§ 18c SGB XI). Das sind etwa fünf Wochen. Ist sie später dran, zahlt sie für jede angefangene Woche 70 € extra, außer sie kann nichts für die Verzögerung (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Schreib dir das Datum in den Kalender.
Mit dem Bescheid kommt das Gutachten, sofern du nicht widersprichst (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Lies es ganz. Dort steht pro Modul, wie viele Punkte dein Kind bekommen hat und warum.
Der Anspruch gehört deinem Kind. Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, in Pflegegrad 2 sind das 347 € im Monat (§ 37 SGB XI). Weil dein Kind minderjährig ist, verwaltet ihr als Eltern das Geld. Ihr müsst damit die Pflege sicherstellen, was ihr ohnehin tut.
8. Den Bescheid prüfen und notfalls widersprechen
Vergleich das Gutachten mit deinem Tagebuch. Fehlen Situationen, die jeden Tag vorkommen? Wurden Punkte vergeben, die nicht zu eurem Alltag passen? Dann kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist ist ein Monat, nachdem dir der Bescheid bekanntgegeben wurde (§ 84 SGG). Das Gesetz verlangt dafür keine Begründung in der Frist. Ein kurzes Schreiben wahrt sie, die Begründung kann nachkommen. Wie das geht, steht im Artikel zum Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid. Für eine Einschätzung im Einzelfall helfen VdK, SoVD oder eine Fachanwältin für Sozialrecht.
Befristung und neue Begutachtung
Bei Kindern ist der Pflegegrad oft befristet. Das ist erlaubt, wenn der Medizinische Dienst erwartet, dass die Beeinträchtigungen weniger werden. Die Befristung kann verlängert werden, insgesamt aber höchstens drei Jahre (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Außerdem wird die Untersuchung in angemessenen Abständen wiederholt (§ 18a Abs. 2 SGB XI).
Bei ADHS ist das nachvollziehbar. Ein Achtjähriger braucht andere Hilfe als ein Dreizehnjähriger. Führ das Tagebuch deshalb vor jeder neuen Begutachtung wieder ein paar Wochen lang.
Wird es schlimmer statt besser, musst du nicht auf den nächsten Termin warten. Du kannst jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der Weg ist derselbe wie beim ersten Antrag, mit neuem Tagebuch und aktueller Stellungnahme.
Was die Pflegereform ab 2027 ändern könnte
Stand 27. Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Der Entwurf sieht einen Bestandsschutz vor: Wer nach dem bis 31. Dezember 2026 geltenden Recht einen Pflegegrad hat, soll ihn behalten (Bundesgesundheitsministerium). Das ist ein Entwurf und kann sich noch ändern. Wenn du ohnehin über einen Antrag nachdenkst, ist das ein Grund, ihn nicht ins nächste Jahr zu schieben.
Was du diese Woche tun kannst
Wenn du unsicher bist, ob ein Antrag Sinn ergibt, gibt dir der Pflegegrad-Rechner in ein paar Minuten eine Orientierung. Die Entscheidung trifft der Medizinische Dienst.
Ruf diese Woche bei der Krankenkasse deines Kindes an und stell den Antrag. Schick danach eine E-Mail mit Datum hinterher. Am nächsten Morgen schreibst du den ersten Eintrag ins Pflegetagebuch, und in der Praxis fragst du nach einem Termin für die ärztliche Stellungnahme.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Diagnose, bevor ich den Antrag stelle?
Nein. Der Antrag ist formlos und setzt keine Diagnose voraus. Für die Begutachtung hilft aber eine ärztliche Stellungnahme, die beschreibt, wobei dein Kind mehr Hilfe braucht als Gleichaltrige.
Ab wann zahlt die Pflegekasse, wenn der Pflegegrad bewilligt wird?
Ab Antragstellung, frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen vorliegen. Bestand der Bedarf schon vorher, zählt der Beginn des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist. Deshalb lohnt es sich, den Antrag sofort zu stellen und die Unterlagen danach zu sammeln.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Ist sie später dran und hat die Verzögerung selbst zu vertreten, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche.
Gilt der Pflegegrad bei Kindern für immer?
Nicht unbedingt. Die Pflegekasse kann den Pflegegrad befristen, wenn der Medizinische Dienst eine Besserung erwartet, insgesamt höchstens drei Jahre. Bei Kindern wird außerdem in angemessenen Abständen neu begutachtet, weil sich der Bedarf mit dem Alter ändert.
Wie viele Punkte hätte dein Kind?
Der Rechner stellt dieselben Fragen wie der Medizinische Dienst und zeigt dir den geschätzten Pflegegrad als Spanne. Kostenlos, anonym, etwa drei Minuten.
Pflegegrad berechnenVorlagen für den Antrag
Pflegetagebuch, Musterschreiben für Antrag und Widerspruch, Spickzettel für den Hausbesuch. Aus einem Antrag, der durch ist.
Playbook ansehenQuellen
- § 33 SGB XI, Leistungsvoraussetzungen
- § 7b SGB XI, Beratungsangebote durch die Pflegekassen
- § 18 SGB XI, Beauftragung der Begutachtung
- § 18a SGB XI, Begutachtungsverfahren
- § 18c SGB XI, Fristen und Bescheid
- § 37 SGB XI, Pflegegeld
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz
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