Pflegegrad bei ADHS: Welche Kinder ihn bekommen
Aktualisiert am 27. Oktober 2026 · Lesezeit 7 Min
ADHS allein bringt deinem Kind keinen Pflegegrad. Es zählt, wie viel mehr Hilfe es braucht als ein altersentsprechend entwickeltes Kind (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Wenn du jeden Tag deutlich mehr anleiten und eingreifen musst als andere Eltern, ist ein Pflegegrad möglich. Die Punkte entstehen im Alltag, nicht im Arztbrief.
So rechnet der Medizinische Dienst
Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet dein Kind mit einem festen Instrument. Es hat sechs Module mit unterschiedlichem Gewicht (§ 15 Abs. 2 SGB XI).
| Modul | Worum es geht | Gewicht |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 | Verstehen, Entscheiden, Gespräche | 15 %, gemeinsam mit Modul 3 |
| 3 | Verhalten und psychische Problemlagen | 15 %, gemeinsam mit Modul 2 |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Medikamente, Arzttermine, Therapien | 20 % |
| 6 | Tagesablauf und Kontakte | 15 % |
Von Modul 2 und Modul 3 zählt nur das höhere. Am Ende stehen Gesamtpunkte zwischen 0 und 100. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5 (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Pflegegrad 4 folgt ab 70, Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.
Bei Kindern erfasst der MD zuerst, wie viel Hilfe dein Kind tatsächlich braucht. Dann zieht er ab, was in diesem Alter sowieso normal ist. Dafür stehen in Kapitel 6 der Begutachtungs-Richtlinien Alterstabellen für die Module 1, 2, 4 und 6 (Richtlinien 2026, PDF). Die Module 3 und 5 sind altersunabhängig. Ab dem vollendeten 11. Lebensjahr gilt die Rechnung für Erwachsene.
Diese Richtlinien gelten seit dem 1. Oktober 2026 (MD Bund). Ein Beispiel aus der Tabelle: Gesunde Kinder duschen ab acht Jahren allein. Braucht dein Neunjähriger dabei jemanden, der jeden Schritt anleitet, gibt das Punkte. Bei einem Fünfjährigen nicht, weil Hilfe beim Duschen dort noch normal ist.
Die vier Abstufungen
In den Modulen 1, 4 und 6 gibt es vier Stufen: selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig, unselbständig (Anlage 1 zu § 15 SGB XI). Die Richtlinien beschreiben genau, was dahintersteckt. „Überwiegend selbständig“ heißt: Du musst auffordern, auch mehrfach, oder zwischendurch kontrollieren. „Überwiegend unselbständig“ heißt: Du zeigst jeden Schritt vor, begleitest ihn lenkend oder musst ständig beaufsichtigen.
Für ADHS-Familien liegt hier oft der Knackpunkt. Dein Kind kann sich anziehen, rein motorisch. Es tut es aber nur, wenn du daneben stehst und fünfmal erinnerst. Genau das musst du der Gutachterin beschreiben.
Modul 3: Hier zeigt sich ADHS am deutlichsten
Modul 3 fragt, wie oft dein Kind sein Verhalten nicht ohne Hilfe steuern kann. Pro Kriterium gibt es 1 Punkt für selten, 3 Punkte für mehrmals pro Woche und 5 Punkte für täglich (Anlage 1 zu § 15 SGB XI). Für ADHS-Kinder passen vor allem diese Kriterien:
- Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten: Dein Kind steht beim Essen ständig auf. Es klettert trotz Verbot aufs Regal. Auf dem Schulweg rennt es los, ohne auf die Straße zu schauen.
- Nächtliche Unruhe: Es ist nachts dreimal wach und will Beschäftigung, kurzes Beruhigen reicht nicht.
- Beschädigen von Gegenständen: Beim Wutanfall wegen der falschen Socke fliegt der Teller, die Tür bekommt Tritte.
- Physisch aggressives Verhalten: Es schlägt die Schwester, der Streit mit dem Spielkameraden endet mit Schubsen.
- Verbale Aggression: Beschimpfungen und Drohungen, sobald etwas nicht klappt.
Die Richtlinien nennen ausdrücklich Hilfe „bei der Impulssteuerung“. Fehlende Selbststeuerung liegt auch dann vor, wenn dein Kind auf Ansage aufhört und es kurz danach wieder tut. Schon 7 Einzelpunkte bringen in Modul 3 die vollen 15 gewichteten Punkte (Anlage 2 zu § 15 SGB XI). Zwei Kriterien, die täglich vorkommen, reichen dafür.
Es gibt Grenzen. Trotzphase, Pubertät und Erziehungsprobleme zählen nicht. Probleme, die kürzer als sechs Monate bestehen, auch nicht. Einschlafprobleme am Abend bleiben außen vor, wenn kurzes Beruhigen genügt.
Modul 2: Verstehen und Gefahren erkennen
Modul 2 fragt nach Fähigkeiten. Dazu gehören Entscheidungen im Alltag, Risiken und Gefahren erkennen, Aufforderungen verstehen und sich an einem Gespräch beteiligen. Bewertet wird von „Fähigkeit vorhanden“ bis „Fähigkeit nicht vorhanden“ (Anlage 1 zu § 15 SGB XI).
Viele ADHS-Kinder verstehen eine Aufforderung. Sie setzen sie nur nicht um. Das Umsetzen landet eher in Modul 3 und Modul 4. Modul 2 wird wichtig, wenn dein Kind Gefahren tatsächlich nicht einschätzt oder Absprachen nicht versteht.
Modul 4: Selbstversorgung mit Anleitung
Modul 4 hat das größte Gewicht. Es geht um Waschen, Zahnpflege, Anziehen, Essen und Toilette. Essen zählt dreifach, Trinken und Toilette doppelt (Anlage 1 zu § 15 SGB XI).
Laut Alterstabelle ziehen gesunde Kinder ab sechs Jahren den Oberkörper allein an. Zahnpflege und Kämmen schaffen sie ab fünf Jahren selbständig (Richtlinien 2026, Kapitel 6). Braucht dein Siebenjähriger morgens zehn Aufforderungen fürs Anziehen und putzt die Zähne nur, wenn du daneben stehst, liegt er unter dem, was für sein Alter üblich ist. Ein Hinweis aus den Richtlinien: Etwas Anleitung in der Pubertät gilt auch bei gesunden Kindern als normal und zählt nicht.
Modul 5: Medikamente, Arzttermine, Therapien
Modul 5 ist altersunabhängig. Es zählen nur ärztlich angeordnete Maßnahmen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind (Richtlinien 2026, Kapitel 6.5.5). Gibst du jeden Morgen die ADHS-Medikation und schaust, dass sie geschluckt wird, ist das eine Maßnahme pro Tag. Das ergibt schon einen Einzelpunkt (Anlage 1 zu § 15 SGB XI). Allein bringt dieser Punkt 5 gewichtete Punkte.
Auch Begleitung zur Kinder- und Jugendpsychiatrie, zur Ergotherapie oder zur Frühförderung fließt hier ein. Schreib auf, wie oft ihr fahrt und wie lange es dauert.
Modul 6: Tagesablauf und Kontakte
Modul 6 fragt, ob dein Kind seinen Tag gestalten, sich beschäftigen und mit anderen umgehen kann. Laut Alterstabelle gestalten gesunde Kinder ab sieben Jahren ihren Tagesablauf selbst und beschäftigen sich ab fünf Jahren allein (Richtlinien 2026, Kapitel 6). Bei deinem Achtjährigen endet jede Planänderung im Zusammenbruch, und ohne dich bleibt er keine zehn Minuten bei einer Sache, auch nicht bei den Hausaufgaben? Das gehört hierher.
Für 2026 hat der MD Bund die Definition „überwiegend selbständig“ beim Tagesablauf und bei Zukunftsplanungen konkretisiert (Änderungsübersicht 2026). Die übrigen Klarstellungen für Kinder betreffen vor allem Diabetes Typ 1 und Mukoviszidose.
Was realistisch ist
Eine Rechnung zeigt, wo ADHS allein oft landet. Täglich motorische Unruhe und mehrmals pro Woche Wutanfälle mit Kaputtmachen ergeben 8 Einzelpunkte in Modul 3, also 15 gewichtete Punkte. Dazu kommen 5 Punkte für die tägliche Medikation. Das sind 20 Punkte und damit Pflegegrad 1. Für Pflegegrad 2 brauchst du mindestens 27 Punkte. Dafür muss zusätzlich die Selbstversorgung oder der Tagesablauf deutlich betroffen sein.
Mit ADHS allein bleibt es deshalb häufig bei keinem Pflegegrad oder bei Pflegegrad 1. Kommen Begleitdiagnosen dazu, füllen sich mehr Kriterien. Autismus, eine Störung des Sozialverhaltens, Tics oder Ängste bringen eigene Punkte in Modul 3 und Modul 6. Dann rücken Pflegegrad 2 oder 3 in Reichweite, mehr dazu bei ADHS und Autismus. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld, in Pflegegrad 2 sind das 347 € im Monat (§ 37 SGB XI).
Ehrlich gesagt ist das alles nur eine Orientierung. Der MD begutachtet, die Pflegekasse entscheidet. Was am Ende zählt, ist der Mehrbedarf, den du belegen kannst. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen macht ihn sichtbar. Bei einem knappen oder strittigen Fall helfen VdK, SoVD oder eine Sozialrechtsanwältin.
Was die Pflegereform ab 2027 ändern könnte
Stand 27. Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Der Entwurf hebt die Schwellen an: Pflegegrad 1 ab 15 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30, Pflegegrad 3 ab 50 (Kabinettsentwurf, PDF). Für ADHS-Kinder knapp über 27 Punkten wäre das der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 1.
Laut Entwurf gilt das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wer nach dem bis 31. Dezember 2026 geltenden Recht einen Pflegegrad bekommen hat, soll ihn behalten. Eine Herabstufung allein wegen der neuen Schwellen wäre ausgeschlossen. Das ist geplant, nicht beschlossen.
Dein nächster Schritt
Mach diese Woche den Pflegegrad-Rechner. Er zeigt dir, welche Module bei deinem Kind Punkte bringen. Führ danach zwei Wochen lang Tagebuch, mit jeder Aufforderung und jedem Eingreifen. Wenn die Zahlen in die Nähe von 27 Punkten kommen, stell den Antrag, so wie in Pflegegrad fürs Kind beantragen beschrieben.
Häufige Fragen
Bekommt jedes Kind mit ADHS einen Pflegegrad?
Nein. Die Diagnose allein bringt keine Punkte. Der Medizinische Dienst prüft, wie viel mehr Hilfe dein Kind im Alltag braucht als ein gleichaltriges Kind ohne Einschränkungen. Erst dieser Mehrbedarf entscheidet über den Pflegegrad.
Welcher Pflegegrad ist bei ADHS realistisch?
Das hängt vom Alltag ab, nicht von der Diagnose. Mit ADHS allein landen Kinder rechnerisch oft bei keinem Pflegegrad oder bei Pflegegrad 1. Braucht dein Kind zusätzlich viel Hilfe bei Selbstversorgung oder Tagesablauf, oder kommen Begleitdiagnosen wie Autismus dazu, wird Pflegegrad 2 oder 3 erreichbar.
Zählen Wutanfälle für den Pflegegrad?
Ja, wenn sie krankheitsbedingt sind, seit mindestens sechs Monaten bestehen und dich regelmäßig zum Eingreifen zwingen. Sie fallen in Modul 3, zum Beispiel als Beschädigen von Gegenständen oder aggressives Verhalten. Trotzphase, Pubertät und reine Erziehungsprobleme zählen dort nicht.
Ab welchem Alter wird ein Kind wie ein Erwachsener begutachtet?
Ab dem vollendeten 11. Lebensjahr gilt die Punkteberechnung für Erwachsene. Vorher zieht der Medizinische Dienst in vier Modulen ab, was in diesem Alter ohnehin normal ist. Die Module zu Verhalten und zu Medikamenten oder Therapien sind altersunabhängig.
Wie viele Punkte hätte dein Kind?
Der Rechner stellt dieselben Fragen wie der Medizinische Dienst und zeigt dir den geschätzten Pflegegrad als Spanne. Kostenlos, anonym, etwa drei Minuten.
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Playbook ansehenQuellen
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI, Einzelpunkte der Module
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI, Bewertungssystematik
- § 37 SGB XI, Pflegegeld
- Medizinischer Dienst Bund, Begutachtungs-Richtlinien
- Medizinischer Dienst Bund, Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit 2026 (PDF), Kapitel 6
- Medizinischer Dienst Bund, Übersicht der zentralen Änderungen 2026 (PDF)
- Bundesgesundheitsministerium, Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PDF)
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