Entlastungsbetrag beim Kind mit ADHS richtig nutzen
Aktualisiert am 27. Oktober 2026 · Lesezeit 6 Min
Hat dein Kind mit ADHS einen Pflegegrad, stehen dir bis zu 131 € im Monat zu. Das gilt schon ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI). Das Geld kommt nicht aufs Konto. Du bezahlst damit anerkannte Hilfe im Alltag und bekommst die Rechnung von der Pflegekasse erstattet.
Der Haken: Nicht jede Hilfe zählt. Ob die Nachbarin abrechnen darf, hängt sogar vom Bundesland ab.
So funktioniert der Entlastungsbetrag
Der Betrag ist zweckgebunden. Er soll dich als pflegenden Elternteil entlasten und deinem Kind mehr Selbständigkeit im Alltag geben (§ 45b Abs. 1 SGB XI).
Du musst ihn nicht beantragen. Der Anspruch entsteht, sobald dein Kind einen Pflegegrad hat und zu Hause lebt. Bezahlt wird gegen Belege: Du reichst die Rechnung ein, die Pflegekasse erstattet (§ 45b Abs. 2 SGB XI).
Aufs Jahr gerechnet sind das bis zu 1.572 €. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann mit unserem Pflegegrad-Rechner eine erste Orientierung bekommen. Entscheiden tut der Medizinische Dienst.
Wofür du das Geld ausgeben darfst
Das Gesetz nennt vier Arten von Leistungen (§ 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI):
- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- ambulante Pflegedienste, in Pflegegrad 2 bis 5 aber nicht für die Selbstversorgung wie Waschen oder Anziehen
- nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
In Pflegegrad 1 darf ein Pflegedienst auch bei der Selbstversorgung helfen. Ab Pflegegrad 2 läuft Körperpflege über die Pflegesachleistung, nicht über den Entlastungsbetrag (Verbraucherzentrale).
Für eine Familie mit einem ADHS-Kind ist fast immer der vierte Punkt der wichtige. Diese Angebote sind Betreuungsangebote, Entlastung für pflegende Angehörige und Hilfe im Haushalt (§ 45a Abs. 1 SGB XI). Welche Anbieter anerkannt sind, regelt jedes Bundesland selbst.
Wie das im ADHS-Alltag aussieht
Ein normaler Dienstag. Morgens zehn Aufforderungen bis zur Jacke. Nachmittags Hausaufgaben, die nur klappen, wenn jemand daneben sitzt. Abends der Wutanfall wegen der falschen Socke.
Dafür kann der Entlastungsbetrag zahlen:
- eine Alltagsbegleiterin eines anerkannten Dienstes, die zweimal die Woche nachmittags kommt und mit deinem Kind auf den Spielplatz geht
- eine Betreuungsgruppe, in der dein Kind ein paar Stunden betreut wird
- stundenweise Betreuung zu Hause durch einen anerkannten Anbieter, damit du einkaufen oder schlafen kannst
- eine Haushaltshilfe über einen anerkannten Dienst, die putzt, während du mit deinem Kind übst
Dein Pflegestützpunkt oder die Pflegekasse hat Listen der anerkannten Anbieter in deiner Region. Frag gezielt nach Angeboten, die auch Kinder betreuen. Manche Dienste betreuen nur Senioren, das klärst du am besten im ersten Telefonat.
Oma, Nachbarin, Freundin: wer zählt als Helferin
Hier unterscheiden sich die Bundesländer stark. Ob eine Einzelperson ohne Dienst dahinter abrechnen darf, legt das Landesrecht fest (§ 45a Abs. 3 SGB XI). Drei Beispiele:
Nordrhein-Westfalen
Nachbarschaftshilfe gilt als anerkannt, wenn die Person ehrenamtlich hilft und nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist (§ 11 AnFöVO). Sie darf nicht mit euch zusammenwohnen. Sie braucht einen Nachbarschaftshilfe- oder Pflegekurs oder muss bestätigen, dass sie das Informationsangebot des Landes kennt. Eine Anmeldung bei einer Behörde ist nicht nötig.
Baden-Württemberg
Ehrenamtliche Einzelhelfende dürfen ebenfalls nicht bis zum zweiten Grad verwandt sein und nicht im selben Haushalt leben (Sozialministerium Baden-Württemberg). Sie betreuen höchstens zwei Pflegebedürftige. Den Einsatz bestätigen sie per Unterschrift, das Formular legst du der Abrechnung bei.
Bayern
Ehrenamtliche Einzelpersonen müssen sich vorher bei der Fachstelle für Demenz und Pflege ihres Regierungsbezirks registrieren (BayMBl. 2020 Nr. 741). Ohne passende Ausbildung gehört eine Schulung von acht Unterrichtseinheiten dazu. Die Registrierung gilt drei Jahre.
Was das für die Oma heißt
Großeltern sind Verwandte zweiten Grades. In NRW und Baden-Württemberg kann die Oma also nicht über den Entlastungsbetrag bezahlt werden. Eine Freundin oder die Nachbarin schon, wenn sie die Bedingungen ihres Landes erfüllt. Für die Oma ist ab Pflegegrad 2 eher die Verhinderungspflege der richtige Topf.
Was nicht bezahlt wird
Erstattet wird nur, was zu den vier Leistungsarten im Gesetz passt (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Typische Ausgaben einer ADHS-Familie fallen deshalb raus:
- Nachhilfe und Lerntherapie
- Beiträge für den Sportverein oder die Ergotherapie-Zuzahlung
- ein Babysitter ohne Anerkennung, auch wenn er gut ist
- Medikamente
- du selbst oder dein Partner, denn ihr seid die Pflegepersonen
Bei Nachhilfe und Lerntherapie lohnt eher ein Blick auf die Eingliederungshilfe beim Jugendamt. Das ist ein eigenes Thema.
Gesammelte Beträge und der 30. Juni
Nutzt du den Betrag ein paar Monate nicht, sammelt er sich im Kalenderjahr an. Was am Jahresende übrig ist, wandert in das folgende Kalenderhalbjahr (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Geld aus 2026 kannst du also bis zum 30. Juni 2027 ausgeben. Reste aus 2025 sind seit dem 30. Juni 2026 verfallen.
Wenn dein Kind den Pflegegrad rückwirkend bekommen hat, ist oft schon einiges angespart. Ruf bei der Pflegekasse an und frag, wie viel noch offen ist. Einen Kontoauszug dazu schickt dir die Kasse nicht von selbst.
Mehr Geld für Alltagshilfe: der Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 kannst du einen Teil der Pflegesachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwidmen. Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags deines Pflegegrads sind möglich, sofern du ihn in dem Monat nicht für einen Pflegedienst verbrauchst (§ 45a Abs. 4 SGB XI).
Das hat einen Preis. Die Umwandlung zählt als genutzte Sachleistung, und dein Pflegegeld sinkt um denselben Prozentsatz (§ 38 SGB XI). Nutzt du 20 Prozent der Sachleistung, bekommst du 20 Prozent weniger Pflegegeld. Das lohnt sich nur, wenn du die Stunden wirklich brauchst und den Entlastungsbetrag schon ausschöpfst.
So rechnest du ab
- Such dir einen anerkannten Anbieter oder kläre, ob deine Helferin nach Landesrecht zählt.
- Lass dir für jeden Monat eine Rechnung geben. Darauf muss stehen, welche Leistungsart abgerechnet wird (§ 45b Abs. 2 SGB XI).
- Reich die Rechnung bei der Pflegekasse ein, oft mit einem eigenen Erstattungsformular. Die Formulare gibt es auf der Website deiner Kasse.
- Oder du unterschreibst eine Abtretungserklärung, dann rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab (Verbraucherzentrale).
Bei der Abtretung musst du nichts vorstrecken. Lass dir trotzdem regelmäßig eine Übersicht geben, was abgerechnet wurde. Sonst verlierst du den Überblick über dein Budget. Unterschreib lieber eine Abtretung pro Monat als eine unbefristete.
Was die Pflegereform ab 2027 ändern könnte
Stand 27. Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden.
Der Entwurf ersetzt den Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget (Kabinettsentwurf PNOG). Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren wären das bis zu 300 € im Monat, ab Pflegegrad 2. Das Geld wäre dann nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag da, nicht mehr für Pflegedienste oder Tagespflege. Ansparen wäre laut Begründung nicht mehr vorgesehen.
Pflegegrad 1 würde den Entlastungsbetrag verlieren und stattdessen eine Pflegebegleitung bekommen. Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn laut Entwurf. Eine eigene Besitzstandsregel für den Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 zu Hause haben wir im Entwurf nicht gefunden. Mehr dazu im Artikel zu Pflegegrad 1 beim Kind. Das alles ist ein Entwurf und kann sich noch ändern.
Dein nächster Schritt
Ruf diese Woche bei der Pflegekasse an. Frag nach deinem offenen Restbetrag und nach der Liste anerkannter Anbieter in deiner Stadt. Wenn du unsicher bist, ob deine Helferin zählt, frag beim Pflegestützpunkt oder beim VdK nach, bevor die erste Rechnung entsteht.
Häufige Fragen
Muss ich den Entlastungsbetrag für mein Kind beantragen?
Nein. Der Anspruch entsteht automatisch, sobald dein Kind einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird. Du reichst nur die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Manche Kassen wollen dafür ein eigenes Formular.
Kann ich mit dem Entlastungsbetrag einen Babysitter bezahlen?
Nur wenn der Babysitter als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist oder in deinem Bundesland als Nachbarschaftshilfe gilt. Eine Jugendliche aus der Nachbarschaft zählt nur, wenn sie die Regeln deines Landes für Nachbarschaftshilfe erfüllt. Frag beim Pflegestützpunkt nach, welche anerkannten Anbieter es in deiner Nähe gibt.
Darf die Oma das Geld bekommen, wenn sie auf mein Kind aufpasst?
In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg nicht, weil Verwandte bis zum zweiten Grad ausgeschlossen sind, und Großeltern sind zweiten Grades. Für die Oma passt eher die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. In anderen Bundesländern gelten eigene Regeln, deshalb lohnt ein Anruf beim Pflegestützpunkt.
Was passiert mit dem Geld, wenn ich es ein paar Monate nicht nutze?
Es sammelt sich innerhalb des Kalenderjahres an. Was am Jahresende übrig ist, kannst du noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verbrauchen. Danach verfällt es.
Wie viele Punkte hätte dein Kind?
Der Rechner stellt dieselben Fragen wie der Medizinische Dienst und zeigt dir den geschätzten Pflegegrad als Spanne. Kostenlos, anonym, etwa drei Minuten.
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Playbook ansehenQuellen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlungsanspruch
- § 38 SGB XI, Kombination von Geldleistung und Sachleistung
- Verbraucherzentrale: Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können
- Nordrhein-Westfalen: Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO), § 11 Nachbarschaftshilfe
- Sozialministerium Baden-Württemberg: Informationen für ehrenamtliche Einzelhelfende
- Bayern: Hinweise zum Vollzug der AVSG, ehrenamtlich tätige Einzelpersonen (BayMBl. 2020 Nr. 741)
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
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