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Schwerbehindertenausweis bei ADHS: GdB, Antrag, Vorteile

Aktualisiert am 27. Oktober 2026 · Lesezeit 7 Min

Ja, ADHS kann bei deinem Kind zu einem Grad der Behinderung (GdB) führen. Schränkt ADHS den Alltag in mehreren Bereichen spürbar ein, sehen die Regeln einen GdB von 30 bis 40 vor. Einen Schwerbehindertenausweis gibt es erst ab GdB 50, und den erreicht ein Kind mit ADHS nur, wenn es ohne umfassende Unterstützung nicht in Kita, Schule oder Familie zurechtkommt.

Der GdB hat mit dem Pflegegrad nichts zu tun. Den GdB stellt die zuständige Behörde deines Bundeslands fest, meist heißt sie Versorgungsamt (§ 152 SGB IX). Den Pflegegrad prüft die Pflegekasse mit dem Medizinischen Dienst. Das sind zwei getrennte Anträge bei zwei verschiedenen Stellen.

Welcher GdB bei ADHS möglich ist

Grundlage sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, Teil B Nr. 3.5.2. Dort steht ADHS unter „Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität“ (Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage). Der erste Satz ist der wichtigste: „Ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten liegt keine Teilhabebeeinträchtigung vor.“

Auswirkung im AlltagGdB
Keine sozialen Anpassungsschwierigkeitenkein GdB
Anpassungsschwierigkeiten ohne Auswirkung auf die Integrationsfähigkeit10 bis 20
Auswirkungen in mehreren Lebensbereichen oder mehr Beaufsichtigung als für das Alter üblich30 bis 40
Integration nur mit umfassender Unterstützung oder Beaufsichtigung50 bis 70
Integration auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich80 bis 100

Als Lebensbereiche nennt die Verordnung zum Beispiel Regel-Kindergarten, Regel-Schule, öffentliches Leben und häusliches Leben. Ab 25 Jahren beträgt der GdB bei ADHS „regelhaft nicht mehr als 50“. Ein fester GdB nach Alter ist ausgeschlossen: „Eine pauschale Festsetzung des GdS nach einem bestimmten Lebensalter ist nicht möglich“ (Teil B Nr. 3.5). Hat dein Kind eine zweite Diagnose, etwa eine Angststörung, wird sie gesondert berücksichtigt.

Was „soziale Anpassungsschwierigkeiten“ im Alltag heißt

Das Amt fragt nicht, wie unruhig dein Kind ist. Es fragt, wo es ohne Hilfe nicht mehr mithalten kann. Ein paar Bilder, wie das bei ADHS aussieht:

  • Dein Kind schafft den Schultag nur mit Schulbegleitung, ohne sie wird es nach einer Stunde abgeholt.
  • Freundschaften halten keine zwei Wochen, weil jedes Spiel im Streit endet.
  • Der Fußballverein hat dein Kind nach dem dritten Wutanfall rausgenommen.
  • Auf dem Schulweg läuft es ohne Blick auf die Straße, also bringst du es mit neun noch jeden Tag hin.
  • Hausaufgaben gehen nur, wenn jemand daneben sitzt, und das jeden Tag eine Stunde.

Zwei solcher Bereiche, zum Beispiel Schule und Freizeit, sprechen für 30 bis 40. Braucht dein Kind überall eine erwachsene Person neben sich, damit es überhaupt dabei sein kann, kommen 50 oder mehr in Frage.

Der Antrag beim Versorgungsamt

Wie die Behörde heißt, hängt vom Land ab. Viele Länder haben ein Online-Formular. Du findest es auf der Seite deines Landes oder im Bundesportal unter „Feststellung einer Behinderung beantragen“.

Den Antrag stellst du als Elternteil für dein Kind. Im Formular gibst du die behandelnden Ärztinnen und Therapeuten an. Schneller und genauer wird es, wenn du selbst Unterlagen beilegst:

  • einen Bericht der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit einer Beschreibung, was dein Kind im Alltag nicht schafft, statt bloß der Diagnose
  • Schulberichte und Zeugnisbemerkungen zum Verhalten
  • den Förderplan der Schule, falls es einen gibt
  • Berichte aus Ergotherapie oder Psychotherapie
  • den Bescheid über eine Schulbegleitung, falls vorhanden

Festgestellt wird ein GdB erst ab 20, und zwar in Zehnerschritten, auf den Zeitpunkt des Antrags (§ 152 Abs. 1 SGB IX). Schwerbehindert ist dein Kind ab GdB 50 (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Erst dann gibt es den Ausweis. Bei GdB 30 oder 40 bekommst du einen Bescheid, der für die Steuer trotzdem zählt.

Passt dir der Bescheid nicht, hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch (§ 84 SGG). Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids, notier dir also den Tag, an dem er im Briefkasten lag. Für die Begründung helfen dir der VdK, der SoVD oder eine Sozialrechtsanwältin.

Was der GdB in Euro bringt

Der größte Posten ist der Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung (§ 33b Abs. 3 EStG). Er gilt schon ab GdB 20, also auch ohne Ausweis. Die Beträge pro Jahr:

  • GdB 20: 384 €
  • GdB 30: 620 €
  • GdB 40: 860 €
  • GdB 50: 1.140 €
  • GdB 60: 1.440 €
  • GdB 70: 1.780 €
  • GdB 80: 2.120 €
  • GdB 90: 2.460 €
  • GdB 100: 2.840 €

Die meisten Kinder haben kein eigenes Einkommen. Deshalb kann der Pauschbetrag auf dich übertragen werden, wenn du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommst (§ 33b Abs. 5 EStG). Normalerweise wird er auf beide Eltern je zur Hälfte aufgeteilt. In der Steuererklärung gibst du dafür die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes an.

Wichtig für später: Kindergeld kann über den 25. Geburtstag hinaus weiterlaufen. Voraussetzung ist, dass dein Kind sich wegen seiner Behinderung nicht selbst unterhalten kann und die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist (§ 32 Abs. 4 EStG). Ein GdB aus der Kindheit zeigt später schwarz auf weiß, wann die Behinderung begann.

Merkzeichen H bei Kindern mit ADHS

H steht für hilflos. Bei Kindern zählt dafür nur die Hilfe, die über das hinausgeht, was ein gesundes gleichaltriges Kind braucht (Teil A Nr. 5, Versorgungsmedizinische Grundsätze). Bei Kindern kann H schon bei einem niedrigeren GdB vorliegen als bei Erwachsenen.

Für Autismus mit GdB ab 50 ist H bis zum 18. Geburtstag „regelhaft“ anzunehmen. Dasselbe gilt für andere „gleich schwere“ Verhaltensstörungen aus der Kindheit mit lang andauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten. ADHS wird dort nicht ausdrücklich genannt. Ob die ADHS deines Kindes so schwer wiegt, entscheidet das Amt im Einzelfall.

Mit H ändert sich viel. Der Pauschbetrag steigt auf 7.400 € im Jahr (§ 33b Abs. 3 EStG). Ab GdB 50 fährt dein Kind mit Ausweis und Wertmarke im Nahverkehr kostenlos, und die Wertmarke gibt es dann ohne Eigenanteil (§ 228 SGB IX).

Was du ohne GdB bekommst

Zwei Dinge hängen nicht am GdB. Den Nachteilsausgleich in der Schule, also mehr Zeit bei Klassenarbeiten oder ein ruhiger Platz, regelt das Schulrecht deines Bundeslands. Du beantragst ihn bei der Schule, einen GdB brauchst du dafür nicht.

Auch die Schulbegleitung braucht keinen GdB. Sie läuft als Eingliederungshilfe über das Jugendamt. Voraussetzung ist, dass die seelische Gesundheit deines Kindes länger als sechs Monate vom altersüblichen Zustand abweicht und deshalb seine Teilhabe beeinträchtigt ist (§ 35a SGB VIII).

Und der Pflegegrad ist eine dritte, eigene Spur. Ob dein Kind dafür in Frage kommt, kannst du mit dem Pflegegrad-Rechner grob einschätzen. Was dabei bei ADHS zählt, steht unter Pflegegrad bei ADHS.

Wenn du Bedenken hast

„Schwerbehindert“ klingt hart, und es ist normal, dabei zu zögern. Ein paar Fakten dazu. Feststellung und Ausweis gibt es nur, wenn du sie beantragst (§ 152 SGB IX). Der Ausweis ist ein Nachweis, um Leistungen zu bekommen. Du zeigst ihn dort, wo du etwas willst, sonst nirgends.

Der Ausweis wird in der Regel befristet, das sieht Absatz 5 desselben Paragrafen vor. Ändert sich der Zustand deines Kindes deutlich, kann der GdB neu festgestellt werden, nach oben wie nach unten. Ein GdB aus der Grundschulzeit begleitet dein Kind also nicht automatisch ein Leben lang.

Dein nächster Schritt

Schreib diese Woche auf einem Blatt auf, in welchen Lebensbereichen dein Kind ohne Hilfe nicht mitkommt: Schule, Freizeit, Freundschaften, zu Hause. Neben jeden Punkt die Person, die das bestätigen kann. Mit dieser Liste bittest du die Kinder- und Jugendpsychiatrie um einen Bericht, der genau diese Bereiche beschreibt, und stellst danach den Antrag.

Häufige Fragen

Bekommt jedes Kind mit ADHS einen Grad der Behinderung?

Nein. Die Diagnose allein reicht nicht. Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen liegt ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten keine Teilhabebeeinträchtigung vor. Erst wenn ADHS dein Kind in Kita, Schule oder Familie deutlich einschränkt, wird ein GdB festgestellt.

Ab welchem GdB gibt es den Schwerbehindertenausweis?

Ab einem GdB von 50. Festgestellt wird ein GdB schon ab 20, dann bekommst du einen Bescheid, aber keinen Ausweis. Bei ADHS mit Auswirkungen in mehreren Lebensbereichen sehen die Regeln 30 bis 40 vor.

Muss ich den Ausweis in der Schule oder beim Arzt vorzeigen?

Nein. Feststellung und Ausweis gibt es nur auf deinen Antrag. Der Ausweis ist ein Nachweis, den du vorlegst, wenn du eine Leistung haben willst, zum Beispiel beim Finanzamt.

Brauche ich einen GdB für den Pflegegrad oder die Schulbegleitung?

Nein. Den Pflegegrad prüft die Pflegekasse mit dem Medizinischen Dienst, das ist ein eigenes Verfahren. Eingliederungshilfe wie eine Schulbegleitung läuft über das Jugendamt und setzt ebenfalls keinen GdB voraus.

Wie viele Punkte hätte dein Kind?

Der Rechner stellt dieselben Fragen wie der Medizinische Dienst und zeigt dir den geschätzten Pflegegrad als Spanne. Kostenlos, anonym, etwa drei Minuten.

Pflegegrad berechnen

Vorlagen für den Antrag

Pflegetagebuch, Musterschreiben für Antrag und Widerspruch, Spickzettel für den Hausbesuch. Aus einem Antrag, der durch ist.

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Quellen

  1. § 152 SGB IX, Feststellung der Behinderung, Ausweise
  2. § 2 SGB IX, Begriffsbestimmungen
  3. Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage: Versorgungsmedizinische Grundsätze
  4. § 33b EStG, Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen
  5. § 32 EStG, Kinder, Freibeträge für Kinder
  6. § 228 SGB IX, Unentgeltliche Beförderung
  7. § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung
  8. § 84 SGG, Widerspruchsfrist